Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/2003, 20 W 169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3462
OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/2003, 20 W 169/03 (https://dejure.org/2003,3462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2003 - 20 W 169/2003, 20 W 169/03 (https://dejure.org/2003,3462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 20 W 169/2003, 20 W 169/03 (https://dejure.org/2003,3462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 WoEigG, § 53 Abs 1 Nr 1 GBO, § 71 Abs 2 S 2 GBO, § 80 Abs 3 GBO, § 894 BGB
    Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Veräußerungsbeschränkung von Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis der anderen Wohnungseigentümer gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Verfügungsbeschränkung; Berichtigungsanspruch von Wohnungseigentümern bei Verstoß des Grundbuchamtes gegen eine Verfügungsbeschränkung; Antrag auf Eintragung eines Amtswiderspruches; Bindungswirkung eines anfechtbaren Beschlusses bis ...

  • Wolters Kluwer

    (Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Veräußerungsbeschränkung von Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis der anderen Wohnungseigentümer gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer)

  • Judicialis

    GBO § 53 I 1; ; GBO § 71 II; ; GBO § 80 III; ; WEG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigungsanspruch bei Verstoß des Grundbuchamtes gegen eine Verfügungsbeschränkung gem. § 12 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berichtigungsanspruch bei Verstoß gg. Verfügungsbeschränkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 524
  • NZM 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 15 W 241/96

    Beschwerdeberechtigung bei Löschungsantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03
    Dafür ist unerheblich, ob sich die Beschwerde unmittelbar gegen die Eintragung oder wie vorliegend gegen die Zurückweisung einer zunächst an das Grundbuchamt gerichteten Anregung richtet, einen Amtswiderspruch einzutragen (KG in KGJ Band 47, 182 ff.; dass. Rpfleger 1972, 174; OLG Hamm NJW-RR 1997, 593, 594; Senat, Beschl. v. 29.10.2001 ­20 W 448/2000-; Demharter, aaO., § 71, Rdnr. 68, 69 m.w.H.; Kuntze/Ertl/ Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 71 Rdnr. 71 m.w.H.; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 71 Rdnr. 125).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03
    Nur die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses ist ohne entsprechende Feststellung durch das Wohnungseigentumsgericht in einem gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu beachten (BGH Rpfleger 1989, 325; NJW 00, 3500).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03
    Nur die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses ist ohne entsprechende Feststellung durch das Wohnungseigentumsgericht in einem gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu beachten (BGH Rpfleger 1989, 325; NJW 00, 3500).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01

    Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03
    Die im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung nach § 12 WEG begründete Verfügungsbeschränkung gibt den übrigen Wohnungseigentümern kein dingliches Recht an dem belasteten Miteigentumsanteil, vielmehr beschränkt sich das dingliche Recht der einzelnen Wohnungseigentümer auf den ihnen jeweils zugewiesenen, mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteil (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1525, 1526= FGPrax 2001, 98; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 12, Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03
    Im Rahmen dieses Gemeinschaftsverhältnisses ist den übrigen Wohnungseigentümern unbenommen, den Veräußerer in einem Verfahren nach § 43 WEG als Maßnahme nach § 21 Abs. 4 WEG zur Geltendmachung seines Berichtigungsanspruchs nach § 894 BGB anzuhalten (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2001, 1527).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Auch hier ist der Senat (Beschl. v. 20.05.2003 - 20 W 169/2003 - NZM 2004, 233 = NJW-RR 2004, 524) mit der überwiegenden Auffassung (Oberlandesgericht Hamm FGPrax 2001, 98; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 12, Rdnr. 14; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 64) der Auffassung, dass den übrigen Wohnungseigentümer kein Berichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB zusteht.

    Das Oberlandesgericht Hamm hat auch durch Beschluss vom 10.05.2011 - 15 Wx 536/10 - (NZM 2004, 233) für den vergleichbaren Fall der ohne die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgten Eintragung einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch entschieden, dass der Grundstückseigentümer zur Einlegung einer Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nicht berechtigt ist.

  • OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Amtswiderspruch bei fehlender Zustimmung

    Mit dieser Beurteilung hält der Senat zugleich fest an seiner Rechtsprechung, mit der er für den vergleichbaren Fall der Eintragung eines rechtsgeschäftlichen Erwerbers eines Wohnungseigentums im Grundbuch ohne die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 12 WEG) die Beschwerdebefugnis der übrigen Wohnungseigentümer verneint hat (FGPrax 2001, 98; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 524).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

    Auch hier ist der Senat (Beschl. v. 20.05.2003 -20 W 169/2003- NZM 2004, 233=NJW-RR 2004, 524) mit der überwiegenden Auffassung (Oberlandesgericht Hamm FGPrax 2001, 98; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 12, Rdnr. 14; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 64) der Auffassung, dass den übrigen Wohnungseigentümer kein Berichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB zusteht.

    Das Oberlandesgericht Hamm hat auch durch Beschluss vom 10.05.2011 - 15 Wx 536/10 - (NZM 2004, 233) für den vergleichbaren Fall der ohne die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgten Eintragung einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch entschieden, dass der Grundstückseigentümer zur Einlegung einer Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nicht berechtigt ist.

  • OLG Stuttgart, 24.05.2018 - 19 W 30/18

    Grundbuchverfahren: Aktivlegitimation hinsichtlich eines Anspruch auf Eintragung

    Das dingliche Recht der einzelnen Wohnungseigentümer beschränkt sich auf den ihnen jeweils zugewiesenen, mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteil (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.05.2003, 20 W 169/2003, NJW-RR 2004, 524, Rn. 7, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.03.2001, 15 W 55/01, Rn. 13, NJW-RR 2001, 1525, juris; MüKo- Kohler , a.a.O., § 894 Rn. 19, beck-online).
  • OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts

    Mit dieser Beurteilung hält der Senat zugleich fest an seiner Rechtsprechung, mit der er für den vergleichbaren Fall der Eintragung eines rechtsgeschäftlichen Erwerbers eines Wohnungseigentums im Grundbuch ohne die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 12 WEG ) die Beschwerdebefugnis der übrigen Wohnungseigentümer verneint hat (FGPrax 2001, 98 ; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 524 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6316
BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03 (https://dejure.org/2003,6316)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2Z BR 117/03 (https://dejure.org/2003,6316)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2Z BR 117/03 (https://dejure.org/2003,6316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftswert für einen Eigentümerbeschluss hinsichtlich der Ungültigerklärung der Bestellung eines Hausmeisters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 524 (Ls.)
  • NZM 2004, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 17.10.2000 - 3 W 200/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen - Beschwerde gegen Festsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen die durch das Landgericht vorgenommene Festsetzung des Geschäftswerts für das Erstbeschwerdeverfahren ist als zulassungsfreie Erstbeschwerde zulässig (Senatsbeschluss vom 8.8.2002 - 2Z BR 61/02; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245 f.).
  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98

    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03
    Nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ist der Geschäftswert niedriger festzusetzen, wenn die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Interesse der Beteiligten stehen, wie das bei einer großen Wohnanlage und der Bestellung des Hausmeisters für einen längeren Zeitraum gegeben sein kann (vgl. BayObLG NZM 1998, 668 f.; Staudinger/Wenzel WEG § 48 Rn. 22 m. w. N.).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02

    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen - Beschränkung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen die durch das Landgericht vorgenommene Festsetzung des Geschäftswerts für das Erstbeschwerdeverfahren ist als zulassungsfreie Erstbeschwerde zulässig (Senatsbeschluss vom 8.8.2002 - 2Z BR 61/02; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245 f.).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 149/01

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Geschäftswertfestsetzung bei unzulässigem

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03
    Soll ein Eigentümerbeschluss, durch den ein Hausmeister bestellt wird, für ungültig erklärt werden, ist als Geschäftswert gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich der Betrag anzunehmen, der der Vergütung des Hausmeisters für den Zeitraum entspricht, für den er bestellt wird (vgl. für die Verwalterbestellung BayObLG WuM 2002, 171).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass Ausgangspunkt für die Berechnung des Gegenstandswertes daher die auf den streitgegenständlichen Zeitraum vom 14. Juni 2008 bis zum 19. September 2010 entfallende Verwaltervergütung in Höhe von 13.328,00 EUR ist (vgl. insoweit zum alten Recht etwa BayObLG NJW-RR 2004, 524).
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